Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Nachfolgend wird das Unternehmen MediCharge GmbH als “MediCharge” oder kurz AN für „Auftragnehmer“
bezeichnet. Der Begriff „Auftraggeber“ oder kurz AG bezieht sich auf den Kunden und/oder
Vertragspartner.

Nachfolgend beinhaltet der Begriff „Leistung” alle Arten von Waren-, Dienstleistungen
oder sonstigen Leistungen durch MediCharge mit dem Ziel der Vernetzung von Apotheken, Ärzten und Heimen. Dies
erfolgt mittels einer Software, zu der jede der oben genannten Parteien, sowie deren Mitarbeitern, einen separaten
Zugang erhalten kann. MediCharge verpflichtet sich zur Bereitstellung der Softwarelösung nebst entsprechender
Konfiguration, Administration und Sicherung, sowie der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

  1. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, es sei denn,
    der Auftraggeber widerspricht schriftlich. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und
    gesondert gegenüber MediCharge anzuzeigen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche
    Geltung der Bedingungen anerkannt. Ausnahmen sind nur durch einen gesonderten Servicevertrag
    möglich.
  2. Die Einbeziehung der AGB erfolgt spätestens durch die Registrierung auf der MediCharge Plattform.
  3. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Aus diesem Grund
    wird eine zusätzliche Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen, die im Anhang zu finden
    ist.
  2. Jede Partei wird Dritten gegenüber alle Informationen, die ihr von der jeweils anderen Partei während
    der Durchführung dieses Vertrages zugänglich gemacht wurden, geheim und vertraulich behandeln, diese
    Informationen vor Missbrauch schützen, diese wie eigene vertrauliche Informationen behandeln und
    diese zu keinem anderen Zweck verwenden, als für die Durchführung des vorliegenden Vertrages sowie
    die Erbringung der relevanten Leistungen.
  3. „Dritte” im Sinne des vorstehenden Absatzes umfasst nicht Mitarbeiter, Berater, Agenten oder mit der
    Vertragsdurchführung Beauftragte einer Partei, die – gemäß einer vertraglichen, standesrechtlichen
    oder gesetzlichen Bestimmung – gezwungen sind, entsprechende Geheimhaltungspflichten einzuhalten.
    Dies umfasst insbesondere die Buchhaltung, Steuerberater, IT-Berater, Anwälte und
    Wirtschaftsberater.

§ 3 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des AG

  1. Der AG verpflichtet sich Änderungen relevanter Stammdaten, wie der Rechnungsadresse, Bankverbindung
    und Mail- Adresse, unverzüglich mitzuteilen. Entstehen durch Unterlassung Kosten hat der AG diese selbst
    zu tragen

§ 4 Kündigungsrechte

  1. Der AG hat die Möglichkeit zum Ende des Folgemonats zu kündigen, sofern nichts gesondert vereinbart
    ist. Bestimmte Serviceleistungen können ausgenommen werden und sind vom gebuchten Paket abhängig.
    Die entsprechenden Kündigungsfristen richten sich nach der aktuellen Preisliste.
  2. Infolge von Preisanpassungen erhält der AG Sonderkündigungsrechte, die zuvor vertraglich geregelt
    werden. (?anders formulieren)
  3. Kommt es von Seiten des AG zu Zuwiderhandlungen oder Verstößen, wie beispielsweise der
    Nichteinhaltung der Datenschutzbestimmungen, räumt sich MediCharge jede Möglichkeit zur sofortigen
    Zugangssperrung und Kündigung ein. Das gleiche gilt für grob fahrlässiges Handeln von Seiten des AG.
    Ansonsten gelten für MediCharge die gleichen Kündigungsrechte wie für den AG, so kann der AN
    jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen.

§ 5 Preise

  1. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Anpassungen der Preisliste sind
    jederzeit möglich. Änderungen der in Anspruch genommenen Leistungen können zu Preisanstiegen führen,
    über die MediCharge den AG im Vorfeld informiert.
  2. Alle Preise auf Support Leistungen gelten für die Erbringungszeitpunkte arbeitstäglich von Montag bis
    Freitag 08:00 Uhr – 17:00 Uhr. Verlangt der Auftraggeber die Erbringung außerhalb dieser Zeiten,
    insbesondere an gesetzlichen Feiertagen, am Wochenende oder zu vorher bekanntgegebenen
    Betriebsferien gilt, wenn nicht explizit ausgeschlossen, der doppelte Stundensatz als
    vereinbart.
  3. Künftige Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der besonderen Bedingungen werden dem Kunden
    spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform
    angeboten.

§ 6 Zahlung

  1. Wenn auf der Rechnung nicht explizit anders geregelt hat die Zahlung binnen 10 Werktagen nach Erhalt
    der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Maßgeblich ist der Geldeingang auf dem durch MediCharge
    in der Rechnung angegebenen Bankkonto.
  2. Der AG ist verpflichtet ein SEPA- Lastschriftverfahren zu erteilen sowie für eine ausreichende
    Deckung des vereinbarten Abbuchungskontos zu sorgen.
  3. Ist die fristgerechte Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss
    eingetretenen oder MediCharge bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
    Auftraggebers gefährdet, so kann MediCharge Vorauszahlungen verlangen, noch nicht fertig gestellte
    Leistungen einstellen oder ausgelieferte Ware zurückbehalten, die allgemeine Weiterarbeit einstellen
    oder vom Vertrag zurücktreten. Diese Rechte stehen MediCharge auch zu, wenn der AG sich mit der
    Bezahlung von Leistungen und Lieferungen MediCharge gegenüber in Verzug befindet. Weitere
    gesetzliche Rücktritts- oder Zurückbehaltungsrechte bleiben davon unberührt.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Erfolglose Abbuchungsversuche führen zu
    Zusatzkosten auf Seiten des Auftraggebers. Zahlungsverzüge können zu Zugangssperrungen oder bei
    Verzügen von über zwei Monaten zu Kündigungen führen.
  5. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 7 Internet und Webbasierte Leistungen

  1. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen können durch Sperrung und erneute Freischaltung
    zusätzliche Kosten entstehen, die vom AG selbst getragen werden müssen.
  2. Von MediCharge gelieferte Leistungen, Bilder, Grafiken, Texte, Screenshots, sowie Programmierung und
    webbasierte Leistungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Auftraggeber für die
    Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigen oder Veränderung ist nur
    mit schriftlicher Genehmigung durch MediCharge gestattet.
  3. Von MediCharge erstellte webbasierte Leistungen werden für die jeweils aktuellsten, offiziellen
    Versionen von Google Chrome und Mozilla Firefox optimiert. Für die Lauffähigkeit in anderen
    Browsern, älteren Versionen und Computern oder mobilen Geräten jeglicher Art kann keine Garantie
    übernommen werden, wenn nicht explizit im Angebot eine andere Regelungen getroffen wurde.
  4. Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen werden durch MediCharge
    schnellstmöglich umgesetzt. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können Fristen vereinbart
    werden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die von MediCharge bereitgestellte Software bleibt Eigentum von MediCharge. Leistungen oder
    übertragene Nutzungsrechte können von MediCharge bis zur vollständigen Bezahlung zurückbehalten bzw.
    entzogen werden. MediCharge gewährt lediglich Nutzungsrechte und kann diese jederzeit einschränken,
    wenn es zu Zahlunsschwierigkeiten, ausfällen oder Sicherheitsverstößen kommt.
  2. MediCharge stellt dem AG die Benutzung der Software zur Verfügung. Alle Rechte daran liegen und
    verbleiben bei MediCharge. Der AN gewährt dem Partner eine nicht übertragbare, nicht
    unterlizenzbare, zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages befristete, Lizenz zur Benutzung der
    Software
  3. Der AG verpflichtet sich, die bereitgestellte Software sachgerecht im Rahmen seiner Funktionalitäten
    zu nutzen.

§ 9 Urheberrecht

  1. Wenn durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden,
    so hat der AG MediCharge von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung
    freizustellen, wenn MediCharge keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
  2. Von MediCharge gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie Leistungen sind urheberrechtlich geschützt
    und stehen dem Auftraggeber für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung,
    Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch MediCharge
    erlaubt.

§ 10 Beanstandung, Gewährleistungen und Haftung

  1. MediCharge übernimmt keine Verantwortung und haftet nicht bei Zerstörungen, Schäden, Verzögerungen
    oder ähnliche Folgen, die aufgrund von Krieg, Rebellion, bürgerliche Unruhen, Streiks,
    Aussperrungen, Arbeitskämpfe, Feuer, Explosionen, Erbeben, Katastrophen, Flut, Dürre, Unwetter oder
    zwingenden behördlichen Anordnungen. Diese Betriebsstörungen berechtigen nicht zur Kündigung des
    Vertragsverhältnisses bzw. zu Preisminderungen. Die Grundsätze über den Wegfall der
    Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
  2. Bei berechtigten Beanstandungen ist MediCharge unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung
    oder Ersatzlieferung verpflichtet. und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine vom
    Auftraggeber zugesicherte Eigenschaft fehlt oder MediCharge oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen
    Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten
    Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, endgültig verweigerter
    oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung gelten die gesetzlichen Regelungen. Mängel
    eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung.
    Eventuelle Ersatzansprüche sind auf die Höhe der bis dato gezahlten Zahlung beschränkt
  3. MediCharge haftet nur für Schäden, die MediCharge, seine Mitarbeiter bzw. die von ihm mit der
    Vertragsdurchführung Beauftragten bei der Erbringung der vertraglichen Leistung schuldhaft
    verursachen.
  4. Eine Haftung MediCharges für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe Dritter entstehen, ist
    ausgeschlossen.
  5. MediCharge haftet nicht für entgangenen Gewinn und indirekte bzw. sonstige mittelbare Schäden und
    Folgeschäden, es sei denn, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
  6. Gleiches gilt bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial.
  7. MediCharge übernimmt keine Haftung bezüglich der Sicherheit von webbasierenden Leistungen und
    eventueller Schäden Dritter, wegen Sicherheitslücken, verpasster Updates aller Art und Schäden aller
    Art aus und über das Internet. MediCharge ist stets bemüht, aber nicht dazu verpflichtet den
    Auftraggeber über notwendige Maßnahmen aller an den webbasierenden Leistungen zu unterrichten.
  8. Im Übrigen gelten für die Haftung von MediCharge bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen:
    Schadensersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung,
    Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag
    Weiterverarbeitungen zum Gegenstand, so haftet MediCharge nicht für die dadurch verursachte
    Beeinträchtigung des weiter zu verarbeiteten Erzeugnisses oder Dienstleistungen.
  9. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des
    Auftragswertes. Diese beinhalten die Eigenleistung, ausschließlich Vorleistung und Material.
  10. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und
    Verrichtungsgehilfen von MediCharge.
  11. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche
    Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter
    Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  12. In jedem Fall ist die Haftung von MediCharge für Schäden bei dem Auftraggeber, soweit er Unternehmer,
    eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
    – außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – beschränkt auf die Summe der vertraglichen
    Entgelte, die der Auftraggeber im Rahmen des vorliegenden konkreten Vertragsverhältnisses an
    MediCharge gezahlt hat. Vorgenanntes gilt nicht bei der Verletzung von Leib, Leben und/oder
    Gesundheit.
  13. MediCharge lehnt jegliche weitergehende direkte oder indirekte Haftung, insbesondere entgangenen
    Gewinn, sowie jegliche Sach- und Rechtsgewährleistung ab.
  14. Keine der vorstehenden Regelungen sollen die Haftung von MediCharge beschränken (a) für von
    MediCharge verursachte Personenschäden, (b) bewusste Falschdarstellungen; (c) absichtlichen
    Vertragsbruch; oder (d) jede andere Haftung, die nicht gesetzlich ausgeschlossen oder begrenzt
    werden kann (insbesondere eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz).

§ 11 Anlagen

  1. Folgende Anlagen sind dieser Vereinbarung angefügt:
  2. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Anlagen und diesem Vertrag, gehen die Regelungen dieses Vertrages
    vor.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der AG Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland
    keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
    Streitigkeiten, einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz von MediCharge. Auf
    das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.